Allgemeine Geschäftsbedingungen der spaϊxx AG
§ 1 Allgemeine Regelungen
1. Übernahme und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote sowie zwischen dem Kunden und der spaϊxx AG abgeschlossenen Verträgen. Sämtliche Leistungen, einschliesslich Nebenleistungen der spaϊxx AG erfolgen, ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB, auch wenn der Kunde ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder die Anwendung der eigenen AGB verlangt. Durch die Gegenzeichnung unserer Offerte bzw. der Leistungsverträge erklärt sich der Kunde mit den AGB der spaϊxx AG einverstanden. Die AGB der spaϊxx AG finden auch auf die weiteren gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden Anwendung.
1.2 Sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese AGB abändern oder ergänzen, werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die spaϊxx AG rechtswirksam und verbindlich.
2. Offerte
Die spaϊxx AG ist während einer Frist von 30 Tagen ab Datum der Offerte an ihr Angebot gebunden. Die vom Kunden während der Angebotsfrist gegengezeichnete Offerte bzw. die Bestätigung des Kunden ist rechtswirksam und verbindlich.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der spaϊxx AG und dem Kunden ist mit schriftlicher Gegenzeichnung der Offerte bzw. mit der schriftlichen Bestätigung, wonach der Kunde die Offerte annimmt, bzw. mit der schriftlichen Gegenzeichnung des Leistungsvertrages rechtsverbindlich. Voraussetzung ist allerdings, dass die schriftliche Annahme der Offerte innerhalb der 30-tägigen Angebotsfrist der spaϊxx AG erfolgt.
§ 2 Leistungsumfang
1. Generell
Der Gegenstand der von der spaϊxx AG zu erbringenden Leistung richtet sich nach der gegengezeichneten bzw. gegenbestätigten Offerte bzw. Leistungsvertrag.
2. Änderungen
Änderungen des Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen der spaϊxx AG und dem Kunden.
§ 3 Leistungserbringung
1. Gegenstand der Leistungserbringung
Der Gegenstand der von der spaϊxx AG zu erbringenden Leistung richtet sich ausschliesslich nach der gegengezeichneten Offerte bzw. Leistungsvertrag.
2. Bereitstellung von Informationen
Der Kunde stellt der spaϊxx AG die für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
§ 4 Preisgestaltung
1. Offerte
Grundlage für sämtliche Preise bildet die vom Kunden unterzeichnete Offerte bzw. Leistungsvertrag.
2. Spesen
Im Preis gemäss Offerte nicht inbegriffen sind die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Spesen, welche nach effektivem Aufwand abgerechnet werden.
3. Bereitschaftszeiten / Reaktionszeiten
Sofern mit dem Kunden ein Bereitschaftsdienst vereinbart wird, gilt folgendes:
Die spaϊxx AG gewährt die Bereitschaft zur Entgegennahme weiterer Aufträge. Die Bereitschaft der spaϊxx AG zur Entgegennahme und Ausführung eines solchen zusätzlichen Auftrages erstreckt sich, sofern schriftlich keine Ausnahmeregelung getroffen wird, innerhalb der Geschäftszeiten der spaϊxx AG (Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Gesetzliche Feiertage am Sitz der spaϊxx AG werden von diesen Bereitschaftszeiten nicht erfasst.
Die spaϊxx AG hält wenn immer möglich die schriftlich vereinbarte Reaktionszeit ein, innert welcher sie mit der Auftragserfüllung beginnt (sei es vor Ort am Sitz des Kunden oder via Fernwartung). Eine entsprechende Zusicherung wird nicht geleistet.
4. Vergütung / Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise, wobei die Mehrwertsteuer gegebenenfalls hinzuzuzählen ist.
4.2 Die spaϊxx AG erbringt ihre Leistungen zu den im Vertrag vereinbarten Ansätzen bzw. Aufwandspauschalen.
4.3 Sämtliche Rechnungen sind netto innert 10 Tagen seit Rechnungsstellung zu bezahlen.
4.4 Im Falle verspäteter Zahlung schuldet der Kunde der spaϊxx AG einen Verzugszins von 5 %.
§ 5 Geheimhaltung
1. Der Kunde übergibt der spaϊxx AG sämtliche für die sorgfältige Ausführung des Auftrages benötigten Unterlagen, Informationen, Daten und Fakten und legt der spaϊxx AG sämtliche relevanten Tatsachen offen.
2. Die spaϊxx AG verpflichtet sich, sämtliche in Ausführung des Auftrages vom Kunden erhaltene Informationen, Daten und Fakten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
3. Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts-, Kunden-, Betriebs- und Personendaten, sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus und gilt für beide Vertragsparteien.
§ 6 Haftung
1. Die spaϊxx AG steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit im Zusammenhang stehende Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden, welche die spaϊxx AG durch leichte Fahrlässigkeit verursacht, wird wegbedungen.
2. Zur Vertragserfüllung kann die spaϊxx AG Dritte beiziehen und haftet für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion.
3. Für Dritte, die die spaϊxx AG gemeinsam mit dem Kunden auswählt, haftet die spaϊxx AG nicht. Diesen gegenüber handelt die spaϊxx AG im Namen und auf Rechnung des Kunden.
§ 7 Dokumentation / Rapport / Herausgabe
1. Die spaϊxx AG führt Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit. Sie unterrichtet den Kunden regelmässig über den aktuellen Stand des Auftrages.
2. Die spaϊxx AG hat auf Verlangen, jedoch spätestens bei Beendigung des Auftrages dem Kunden sämtliche ihr überlassenen Unterlagen zurückzugeben und elektronische Daten zu löschen.
§ 8 Dauer des Vertragsverhältnisses
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er jederzeit durch beide Parteien gemäss Art. 404 Abs. 1 OR widerrufen bzw. gekündigt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über den Widerruf bzw. die Kündigung zur Unzeit. Die Kündigung erfolgt eingeschrieben.
§ 9 Geistige Eigentumsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Dokumentationen, Softwarekonfigurationen, Skripte, Berichte, Präsentationen, Entwürfe sowie sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Schutz des Urheberrechts sowie weiterer gesetzlicher Schutzrechte.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an geistigem Eigentum bei der spaïxx AG bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, das ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Zwecke gilt.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der bereitgestellten Inhalte über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der spaïxx AG nicht gestattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bestehende Lizenzbedingungen, Urheberrechte sowie Schutzvermerke zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für eingesetzte Software, Dokumentationen und Drittprodukte.
§ 10 Informationssicherheit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, vertraulich zu behandeln und durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Offenlegung zu schützen.
Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass gesetzliche Datenschutzbestimmungen sowie vertraglich vereinbarte Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Sicherheitsrelevante Vorfälle, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen der jeweils anderen Vertragspartei betreffen, sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer oder Dritte eingesetzt werden, verpflichten sich beide Vertragsparteien, diese in geeigneter Weise zur Einhaltung der entsprechenden Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen zu verpflichten. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung verbleibt bei der jeweils beauftragenden Vertragspartei.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich ferner, wesentliche Änderungen an Leistungen oder technischen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen auf die Informationssicherheit haben können, rechtzeitig mitzuteilen. Erforderliche Anpassungen werden einvernehmlich abgestimmt.
§ 11 Vertragsänderungen
1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die spaϊxx AG ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Diesfalls wird sie die aktuelle Version auf ihrer Homepage publizieren und/oder dem Kunden zustellen. Nachträgliche Änderungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten AGB widerspricht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragsverhältnisses ist der Sitz der spaϊxx AG.
16. Februar 2026
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